Mit der individuellen Pflegebox bieten wir Produkte, wie z.B. Mundschutz (u.a. FFP2-Masken), Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen (wiederverwendbare
gegen Gebühr), Schutzschürzen, Einmalhandschuhe und Fingerlinge zur optimalen Versorgung in der häuslichen Pflege an. Die Pflegeprodukte und Mengen können variieren.
Liegt bei Ihnen oder einem Angehörigen ein Pflegegrad vor? Pflegebedürftige mit Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) haben gemäß Sozialgesetzbuch
(§ 40 SGB XI) gesetzlich Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 € pro Monat, sofern diese das alltägliche
Leben betroffener Personen erleichtern. Pflegehilfsmittel stehen, anders als das Pflegegeld, Betroffenen bereits ab Pflegegrad 1 zu.
Auch pflegende Angehörige können den Antrag für die pflegebedürftige Person stellen.
Nach Antragstellung prüft die Pflegekasse den individuellen Anspruch. Wir kümmern uns um die Beantragung und Abrechnung mit der Pflegekasse.